Tag Archiv für Verkehrszählung

Hohe Geschwindigkeit im Ort – Vorschlag zur Selbsthilfe

Nach Beßlich wurden im Januar auch in Newel Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen in der Bitburger Straße in Höhe des Gemeindehauses vorgenommen. Innerhalb von einer Woche wurden dort 3129 Fahrzeuge in Richtung B51 und 3753 Fahrzeuge ins Dorf hinein gezählt.

Newel ist als Tempo 30 Zone ausgeschildert, d.h. die zulässige Höchstgeschwindigkeit im gesamten Ort ist auf 30 km/h begrenzt. Weiterhin gilt im gesamten Ort rechts-vor-links. Diese Beschränkung ist Ausdruck des Wohngebiet-Charakters von Newel und soll unser aller Sicherheit dienen.

 

Die gemessenen Geschwindigkeiten in Richtung B51 (in die andere waren sie vergleichbar):

km/h Fahrzeuge Prozent
20-30 166 5%
30-40 704 22%
40-50 1134 35%
50-60 943 29%
60-70 251 8%
70-80 21 1%

Sage und schreibe 5% aller Fahrzeuge haben sich an die Begrenzung auf 30 km/h gehalten, einschließlich Mofas. 27% aller Fahrzeuge sind im „Toleranzbereich“ bis 40 km/h unterwegs und im Punktebereich (ab 51 km/h) ganze 38%. Wer mit 70 km/h durch eine Ortschaft fährt, in der Tempo 30 vorgeschrieben ist und die über unübersichtliche Abschnitte mit Einmündungen und sogar spielenden Kindern verfügt, dem ist wohl eigentlich die Befähigung zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr abzusprechen.

 

Was können wir daran ändern? Zuerst einmal können wir uns an die eigene Nase fassen und fragen, ob wir auch alle angemessen fahren. Ist ein Zeitgewinn von wenigen Sekunden wirklich das Leben von unseren Mitmenschen wert? Oder auch nur das Leben eines überfahrenen Haustieres?

Von der Gemeinde könnte man nun bauliche Maßnahmen verlangen, die viel Geld kosten, lange dauern und auch wieder endlose Diskussionen auslösen.

Stattdessen können wir uns selbst helfen. Dies kann schon dadurch geschehen, dass wir als erstes auf den eigenen Tacho schauen. Als zweite Maßnahme kann man Mitbürger darauf aufmerksam machen, dass Tempo 30 vorgeschrieben ist, wenn diese viel zu schnell durchs Dorf rasen (einfach mal freundlich winken).

Als dritte Maßnahme können wir unser Parkverhalten auf den innerörtlichen Straßen so anpassen, dass zum einen die Gehwege auch durchgehend als solche genutzt werden können, vor allem mit Kinderwagen (Mindestbreite von 1,20m freilassen). Dadurch, dass die Fahrzeuge bei korrektem Parken auf der Straße stehen, richten wir kostenlos und unbürokratisch unsere eigenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen ein.

 

 

Probiert es einfach mal aus! Es tut auch nicht weh.

 

Wir bleiben für Euch am Ball beim Thema Verkehrsberuhigung in allen Ortsteilen. Für konkrete Vorschläge haben wir immer ein offenes Ohr.

Marc Salm, parteilos