Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger der Ortsgemeinde Newel,
wie Sie sicherlich aus verschiedenen Quellen bereits gehört
haben, schließt der einzige Nahversorgungsmarkt in der Ortsgemeinde Newel, der
„nah und gut“ der Familie Oeltges, nach vielen Jahrzehnten in Butzweiler am
31.01.2021.
Wir danken der Familie Oeltges für viele Jahre der unternehmerischen
Leistung in der Ortsgemeinde, eine Grundversorgung mit Lebens- und
Haushaltsmitteln zu sichern und bedauern den Rückzug zutiefst.
Seit mehr als 15 Jahren versucht die Ortsgemeinde Newel eine
zukunftsfähige Lösung für einen Nahversorgungsmarkt zu finden. Mehrere
Ortsbürgermeister und Gemeinderäte haben fraktionsübergreifend immer
zusammengearbeitet, um dieses Ziel zu erreichen. Auch die dafür vorgesehene
Fläche zur Errichtung eines neuen Marktes (in Newel an der B51), sowie der
dafür erforderliche Investor, stehen bereits seit Jahren zur Verfügung. Auch
unsere Buslinie fährt jetzt über Newel, um jedem die Möglichkeit zu geben,
dorthin mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu gelangen.
Warum stehen wir jetzt ohne da?
Die Gemeinde Newel hat seit langem klare Ziele. Wir wollen
einen Nahversorgungsmarkt in der Ortsgemeinde. Die EDEKA als potenzieller
Betreiber möchte einen Markt ab einer Größe von 1000m² Verkaufsfläche
betreiben. Die Gemeinde hat daher bereits vor Jahren einen sogenannten
Aufstellungsbeschluss gefasst mit dem Ziel, einen Markt bis zu 1400m² zu
gewährleisten.
Die Planung des Landes Rheinland-Pfalz gibt im
Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) Rahmenbedingungen für die Errichtung eines
Nahversorgungsmarktes vor. Für ein Grundzentrum können dies bis zu 1600m²
Verkaufsfläche sein. Wir sind als Gemeinde kein Grundzentrum und dürfen daher einen
Markt mit maximal 800m²-Verkaufsfläche bauen.
Wir haben daher versucht ein Zielabweichungsverfahren
anzustreben mit dem klaren Ziel, größer bauen zu dürfen – also eine Ausnahme zu
erwirken. Seitens der ‚Unteren Landesplanungsbehörde‘ (Kreis Trier-Saarburg)
wurde uns dies nicht gewährt, weil auch andere Gemeinden in unserer
unmittelbaren Nähe diese Bestrebungen hatten. Der kreiseigene ‚Regionale Raumordnungsplan‘
konnte uns auch nicht helfen, da er Trierweiler und Welschbillig als
Grundzentren festgelegt hat.
In der Folge musste die Verbandsgemeinde Trier-Land ein
Nahversorgungskonzept erstellen, um den widerstrebenden Interessen der
Gemeinden gerecht zu werden. Mitte 2020 wurde das Nahversorgungskonzept durch
den Verbandsgemeinderat beschlossen – gegen die Ortsgemeinde Newel. Auch hier
wurden uns wieder nur 800m²-Verkaufsfläche zugetragen.
Alle Bemühungen im Jahr 2020 deutschlandweit auch nur einen
Betreiber zu finden, der einen Markt mit 800m² errichten wollte, verliefen im
Sand. Kein Betreiber ist mehr bereit einen Markt unter 1000m² zu errichten.
Wir stehen als Ortsgemeinde Newel daher wieder am Anfang und
müssen ein Zielabweichungsverfahren für einen mindestens 1000m² großen
Nahversorgungsmarkt beantragen.
Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist für die Ortsgemeinde
Newel nicht abzusehen, dennoch sind sich alle Fraktionen im Gemeinderat und
alle Verantwortlichen der Gemeinde einig, dass wir diesen schmalen Grat gehen
wollen und werden.
Aber die Entscheidung darüber, ob wir einen Markt mit der
erforderlichen Größe bekommen oder nicht treffen, wie auch in den Jahren zuvor,
die Verbandsgemeinde Trier-Land, die Kreisverwaltung Trier-Saarburg und die
Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord als zuständige Landesplanungsbehörde,
indem sie uns die erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilen.
Die dafür erforderlichen Gespräche sind bereits anberaumt und
werden (coronabedingt) Anfang Februar 2021 stattfinden. Dies wird bedauerlicher
Weise nichts daran ändern, dass es eine Zeit der Vakanz geben wird ohne einen
wohnortnahen Nahversorger für uns alle.
Der Gemeinderat und alle darin vertretenen Kräfte haben noch
nicht aufgegeben! Bitte unterstützten Sie uns weiterhin in jeder Form – damit
wir in Zukunft wieder einen Nahversorger in unserer Mitte haben!
Dominik Matter SPD-Fraktion
Julian Potemke CDU-Fraktion
Isabel Knapp Fraktion FW Newel